#keineRechtsberatung

Wenn der Zähler eine digitale Anzeige hat und kein iMSys ist, ist es eine mME,

sagt der FluxFuchs.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat in der Welt der Energieversorgung für einige Veränderungen gesorgt. Seit dem 27. Mai 2023 sind neue Regeln in Kraft, die die Installation von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen in Deutschland einfacher und effizienter gestalten. Wirf einen Blick auf die neuesten Entwicklungen und erfahre, wie sie sich auf dich auswirken könnten.

Ferraris-ZählerModerne Messeinrichtung (mME)Intelligentes Messsystem (iMSys)
Zählertypanaloger Zählerdigitaler Zähler ohne Kommunikationseinheitdigitaler Zähler mit Kommunikationseinheit
Funktionen des Zählers– Aktueller Zählerstand– Aktueller Zählerstand
gespeicherte Werte
(t-, w-, m-, jahresgenau & 2 Jahre im Rückblick)
– Aktueller Zählerstand
– Abrufbar in Viertelstundenwerten (T-, W-, M-, Jahresanzeige)
Bemerkungwird bis spätestens 2023 komplett ersetztmit Kommunikationseinheit aufrüstbar zum iMSys

Zuständig für Einbau, Messung und technischen Betrieb
Örtlicher
Netzbetreiber
Grundzuständiger Messstellenbetreiber (i.d.R. örtlicher Netzbetreiber)
oder
ein vom Verbraucher beauftragter Messstellenbetreiber
Grundzuständiger Messstellenbetreiber (i.d.R. örtlicher Netzbetreiber)
oder
ein vom Verbraucher beauftragter Messstellenbetreiber

Der Weg zur Digitalisierung der Energiewende

Das MsbG wurde aktualisiert, um die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben. Es unterscheidet jetzt zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Kosten und den Zeitpunkt der Installation haben kann.

Schnellere Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Früher war sie erforderlich, bevor moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingeführt werden konnten. Jetzt kann der Rollout sofort beginnen, sobald zertifizierte Geräte verfügbar sind. Dies beschleunigt den Prozess erheblich und unterliegt nur noch gesetzlichen Fristen.

Gesunkene Preisobergrenzen ab 2024

Eine weitere positive Veränderung betrifft die Preisobergrenzen. Ab dem Jahr 2024 wurden sie gesenkt, was für Verbraucherinnen und Verbraucher von Vorteil ist. Sollte der Preis für die Installation und den Betrieb eines Messsystems dennoch die Grenze überschreiten, übernimmt der Netzbetreiber die Differenz.

Selbstvornahmerecht für Anschlussnutzende und -nehmende

Unter bestimmten Bedingungen haben Anschlussnutzende und -nehmende nun die Möglichkeit eines Selbstvornahmerechts. Wenn der Messstellenbetreiber nicht rechtzeitig auf ein Änderungsbegehren an einer Messstelle reagiert, können sie selbst die erforderliche Installation eines Zählers vornehmen. Dies gibt den Verbrauchern mehr Kontrolle über ihren Energieverbrauch.

Moderne Messeinrichtungen – Der Weg in die Zukunft

Bis zum Jahr 2032 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Wenn dein Messstellenbetreiber plant, bei dir eine moderne Messeinrichtung zu installieren, muss er dich mindestens drei Monate im Voraus informieren. Gleichzeitig wird dir die freie Wahl des Messstellenbetreibers gewährt.

Bezahlbarkeit im Blick behalten

Die gute Nachricht ist, dass für moderne Messeinrichtungen eine gesetzliche Preisobergrenze festgelegt wurde. Die Installation und der Betrieb dürfen höchstens 20 Euro pro Jahr kosten. Dies soll sicherstellen, dass die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher in vertretbaren Grenzen bleiben.

Intelligente Messsysteme für höhere Effizienz

Ab jetzt werden alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh intelligente Messsysteme erhalten. Diese Systeme ermöglichen eine präzisere Überwachung und Steuerung des Energieverbrauchs, was zur Energieeffizienz beiträgt. Haushalte mit einem niedrigeren Jahresverbrauch werden mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet, es sei denn, der grundzuständige Messstellenbetreiber sieht etwas anderes vor.

iMSys, das unbekannte Wesen

Wenn es viele Unklarheiten in Bezug auf iMSys gibt, ist das nicht verwunderlich. Der Ausbau in DE hängt weit hinter den Erwartungen zurück. In einigen Ländern, besonders in Nordeuropa, sind intelligente Messsysteme der Standard, nicht so in DE.

Fazit

Die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes bringen positive Veränderungen für die Energieversorgung in Deutschland. Die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme wird erleichtert, die Kosten werden kontrollierbarer, und die Digitalisierung der Energiewende schreitet voran. Diese Entwicklungen sind ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und effizienteren Energiezukunft. Bleibe informiert und nutze die Chancen, die dir diese neuen Regelungen bieten, um deinen Energieverbrauch zu optimieren und die Umwelt zu schützen.